Gerichtssachverständige Swiss Engineering akkreditiert

Swiss Engineering STV akkreditiert Gerichtssachverständige 4.0

Mit dem Ziel qualifizierte Gerichtssachverständige zu akkreditieren, bietet Swiss Engineering STV ein qualifiziertes Aus- und Weiterbildungsprogramm an. Es ermöglicht Technologie orientierten Expertinnen und Experten sich zu Gerichtssachverständigen 4.0 weiterzubilden.

Gerichtssachverständige 4.0

Die zukunftsgerichteten Anforderungen der Digitalisierung und "Industrie 4.0" verändern unsere Gesellschaft fundamental. Neue Fragen erfordern fundierte Erklärungen von zeitgemäss gebildeten Sachverständigen.
Die akkreditierten Gerichtssachverständigen "4.0" von Swiss Engineering bieten die dafür erforderlichen Entscheidungsgrundlagen für institutionelle Auftraggeber wie Gerichte, Versicherungen, Behörden, Institutionen, Investoren.

Qualifizierung der Gerichtssachverständigen von Swiss Engineering

Akkreditierte Gerichtssachverständige 4.0 von Swiss Engineering sind auf der Höhe der Zeit. Sie lokalisieren die Ursachen von Unfällen und Schadensfällen, helfen bei der Klärung von Streitigkeiten und Unklarheiten, beurteilen Investitionsvorhaben, erstellen unabhängige Gutachten und sind kompetente Partner für Forschung, Normierung und Patentierung.
Swiss Engineering akkreditierte Gerichtssachverständige sind in der Lage fachlich, ethisch, moralisch und rechtlich einwandfreie Antworten zu definierten Fragestellungen zu liefern. Sie verpflichten sich zu bestmöglicher Objektivität und strikter Neutralität in religiösen, partei- und gesellschaftspolitischen Belangen. Ihre verfassten Gutachten sind für Laien verständlich.

Voraussetzungen für Gerichtssachverständige von Swiss Engineering

Voraussetzung zur Akkreditierung zur bzw. zum Gerichtssachverständigen 4.0 sind einerseits überdurchschnittliches und aktuelles Wissen, besondere Sachkunde und eine langjährige praktische und theoretische Erfahrung in Spezialgebieten. Andererseits eine unabhängige, integre Persönlichkeit und eine zielgerichtete Weiterbildung zum Gerichtssachverständigen.