Aufnahme in die Expertenkammer

Aufnahmegesuch Expertenkammer

  Die Formulare für die Aufnahme in die Expertenkammer finden Sie hier zum download.

Vollständig ausgefülltes Formular mit allen Beilagen ist zu senden an:

Swiss Engineering
Gregor Hubbuch
Bd. de Grancy 37
1006 Lausanne

 

Aufnahme - Richtlinie

Einleitung

Die "Expertenkammer STV" ist eine Dienstleistungsorganisation von Swiss Engineering STV (Schweizerischen Technischen Verbandes). Sie wurde 1977 als Zusammenschluss von erfahrenen Architekten und Ingenieuren verschiedener Fachrichtungen gegründet. Das Sekretariat befindet sich im Generalsekretariat von Swiss Engineering.

1. Aufnahme und Mitgliedschaft

Die Expertenkammer STV nimmt als Mitglieder Ingenieure und Architekten von Swiss Engineering STV auf, die den Nachweis einer langjährigen, verantwortungsvollen und erfolgreichen Berufsausübung erbringen. Sie müssen in der Lage sein, Expertisen sachlich und rechtlich einwandfrei abzufassen. Es ist nur eine persönliche Mitgliedschaft möglich.

2. Aufnahmedokumentation

Den Interessenten für eine Tätigkeit eines STV-Experten gibt das Sekretariat eine Aufnahmedokumentation ab, sie enthält:

a) Aufnahme-Richtlinie
b) Formular Aufnahme-Gesuch
c) Statuten der Expertenkammer
d) Ehrenkodex
e) Rechnung für das Prüfungs- und Aufnahmeverfahren
f) Gesuch für Auszug aus dem Zentralstrafregister mit Einzahlungsschein.

3. Aufnahmegesuch

Das Aufnahmegesuch ist dem Sekretariat der Expertenkammer STV einzureichen; es enthält folgende Beilagen:

  • Mindestens drei vom Kandidaten selbständig verfasste, vom zuständigen Auftraggeber zur Weitergabe autorisierte Gutachten oder Expertisen, oder - das Attest über den erfolgreichen Besuch eines Expertenlehrgangs der Expertenkammer, oder
  • einen geeigneten Nachweis zur Befähigung als Experte
  • einen Auszug aus dem Zentralstrafregister.

Die Unterlagen werden vertraulich behandelt.

4. Behandlung des Aufnahmegesuches

Die eingereichten Unterlagen werden vom Vorstand der Expertenkammer STV an das Aufnahme-Kolleg zur Behandlung übergeben.
Bei Bedarf können vom Kandidaten ergänzende Unterlagen verlangt werden. Erfüllt das Gesuch sämtliche Erfordernisse, wird der Kandidat auf Antrag des Aufnahme-Kollegs zu einem Aufnahmegespräch eingeladen.

5. Aufnahmegespräch

Unter der Leitung eines Referenten wird das Aufnahmegespräch von mindestens zwei Mitgliedern des Aufnahme-Kollegs durchgeführt, welche in der Regel dem Fachbereich des Kandidaten angehören.

Das Aufnahmegespräch beinhaltet folgende Themen:

a) Sozialkompetenz
   - Vorstellung des Kandidaten
   - Eigene Kurzpräsentation

b) Fachkompetenz
   - Diskussion über die eingereichten Arbeiten und der Referenzen

c) Expertenkompetenz
   - Aufbau einer Expertise skizzieren
   - Aufgabenstellung anhand eines vorgegebenen Uebungssachverhaltes
   - Kurzpräsentation

d) Selbsteinschätzung
   - Der Kandidat schätzt sich selber ein.

e) Festlegung der Expertenfachbereiche

Das Aufnahmegespräch dauert eine bis zwei Stunden.

6. Antrag und Entscheid

Das Aufnahme-Kolleg stellt dem Vorstand Antrag auf Aufnahme, Abweisung oder Zurückstellung des Kandidaten.
Der Antrag ist mit der Beilage der Gesprächs- und Kandidaten-Unterlagen zu begründen.
Der Vorstand entscheidet aufgrund der Empfehlungen des Aufnahme-Kollegs über Aufnahme, Abweisung oder Zurückstellung des Kandidaten.
Der Kandidat wird durch den Vorsitzenden des Aufnahme-Kollegs dem Vorstand vorgestellt.
Der Entscheid wird dem Kandidaten schriftlich mitgeteilt. Die eingereichten Gutachten oder Expertisen werden ihm zurückerstattet.
Der Entscheid des Vorstandes kann nicht angefochten werden.

7. Prüfungs- und Aufnahmegebühr

Die Prüfungs- und Aufnahmegebühr entspricht dem doppelten Jahresbeitrag* für die Mitgliedschaft bei der Expertenkammer. Sie ist beim Einreichen des Aufnahmegesuches zu entrichten und verbleibt bei der Expertenkammer.

8. Aufbewahrung der Unterlagen

Das vollständige Dossier der Kandidaten wird vom Sekretariat mindestens 10 Jahre aufbewahrt. Die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen wird garantiert.

9. Weitere Bestimmungen

Im Übrigen gelten die Statuten der Expertenkammer.

10. Inkrafttreten

Die vorliegende Aufnahme-Richtlinie wurde vom Vorstand anlässlich seiner Sitzung vom 18. September 2019 genehmigt und tritt sofort in Kraft.

* Fr. 700.-